Mitglied werden

Mitgliedsantrag Fußball

Alle weiteren Informationen findet ihr am Ende dieser Seite!

Hier können Sie die Mitgliedschaft in unserem Verein beantragen. Dafür müssen Sie auf den Button "Jetzt anmelden" klicken und dem Formularverlauf folgen. Wir sind stetig bemüht, die Anmeldung so einfach wie möglich zu gestalten, häufig kann dies auch zu Fehlern führen. Sollte ein Fehler dazu führen, dass Sie in der Beantragung nicht weiter kommen, dann wenden Sie sich gerne direkt an uns über die Mitgliederverwaltung.

Nach erfolgreicher Versendung des Online Formular erhalten wir eine Benachrichtigung über Ihren Antrag und werden diesen umgehend bearbeiten. Da es noch keine eine einheitliche Regelung über Online-Mitgliedsanträge gibt, wird der Vorstand auf Sie zukommen, um den Vertrag abzuschließen. Zu unterschreiben sind:

  • Mitgliedschaft beim SC Hansa 11
  • Passantrag an den Hamburger Fußball Verband
  • SEPA Lastschriftmandat

Bitte nehme Sie am Ende der Seite Einsicht in alle Information und in unsere aktuelle Satzung des Sport Club Hansa von 1911 e.V.

Anmeldung Handball

Alle weiteren Information zum Beitritt in die Handballabteilung erhalten Sie hier:

Damen-Abteilung
Herren-Abteilung
Jugend-Abteilung

  • Info
  • Satzung
  • Beiträge
  • Kündigung
  • Förderung
  • Ausländer
  • Zweitspielrecht

Bitte achten Sie beim ausfüllen der Mitgliedsanträge darauf, dass Sie Ihren vollständigen Namen eingetragen. Es ist wichtig, dass nicht nur Ihr Rufname, sondern auch Ihr Zweit- oder Drittname angebgenen ist. Sollte es eine Abweichung zu Ihrem Personalausweis geben, dann ist der Passantrag ungültig und muss nochmals ausgefüllt werden.

Vergewissern Sie sich bei Ihrem alten Verein, dass Sie dort regulär vom Spielbetrieb abgemeldet sind, bevor Sie einen neuen Passantrag beim SC Hansa stellen. Sollten Sie in Ihrem alten Verein etwas schuldig sein, dann kann es dazu führen, dass Sie keine Freigabe erhalten. Bitte holen Sie sich dafür eine Bestätigung von Ihrem alten Verein und fügen Sie diesen Ihrem Antrag zu.

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir als Verein dazu verpflichtet sind alle Mitgliedsanträge in Original zu archivieren. Mitgliedsanträge können nur vollständig ausgefüllt bearbeitet werden. Zudem muss eine Email Adresse sowie eine Telefonnummer vorliegen, über die Sie erreichbar sind , damit bei eventuellen Problemen eine schnelle Klärung stattfinden kann.

Email
Mitgliederverwaltung@schansa11.de


Passgebühren
Hamburger Fußball Verband: 10,00 EUR

Die Passgebühr sowie der vollständige Beitrag für das laufende Quartal muss vom Antragsteller auf das Konto des

SC Hansa von 1911 e.V.
Vereinkonto: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE 23 2005 0550 1293 1217 50
BIC: HASPDEHHXXX

überwiesen werden. Ansonsten kann der Antrag auf Spielberechtigung nicht beim Verband eingereicht weren.

Beispiel:
Sie treten am 04.08. in den Verein ein und beantragen die Spielberechtigung. Der Antrag auf Spielberechtigung wird erst nach Erhalt der Passgebühr und den Mitgliedsbeiträgen für August und September gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie nicht spielberechtigt und können auch nur in einem gewissen Punkt am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Fußball
Alle Beiträge sind vierteljährlich, also im Quartal, zu entrichten. Die Abbuchungstermine sind demnach wie folgt: 01. Januar, 01. April, 01. Juli, 01. Oktober.

Erwachsene: 60,00 EUR
Jugendendliche bis 18.
Lebensjahr, Auszubildende/Studenten*: 51,00 EUR
Kinder bis 14. Lebensjahr,
Passive, Rentner, Arbeitslose*: 45,00 EUR

Handball
Alle Beiträge sind vierteljährlich, also im Quartal, zu entrichten. Die Abbuchungstermine sind demnach wie folgt: 01. Januar, 01. April, 01. Juli, 01. September.

Erwachsene: 54,00 EUR
Auszubildende/Studenten: 40,50 EUR
Jugend: 28,50 EUR
Geschwisterkinder: 16,50 EUR
Passiv: 24,00 EUR

Rücklastschriften
Sollten Rückbuchungen stattfinden oder nicht gedeckte Konten die Abbuchung verhindern, dann wird eine Rückbuchungsgebühr von der Bank von 5,00 EUR zusätzlich zu dem Quartalsbeitrag erhoben. Sollte bekannt sein, dass keine Abbuchung möglich ist, dann bitte wir Sie darum, sich bei der Kasse zu melden, um das Abbuchungsdatum zu verschieben. Wir möchten Sie und uns vor unnötigen Kosten bewahren.

Beitragsschulden
Beitragsschuldner werden von der Kasse angemahnt. Der Beitragsschuldner hat die Möglichkeit den Sachverhalt innerhalb von 14 Tagen mit der Kasse zu klären. Sollte keine Klärung erfolgen, dann wird der Beitragsschulder vom Spielbetrieb ausgeschlossen.

*Die reduzierten Beiträge für Schüler, Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Rentner und Arbeitslose werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden, schriftlichen, Nachweises gewährt. Alle Nachweise sind der Kasse bei Änderung des Arbeitsverhältnisses, bei Semester- oder Schulbeginn oder bei Renteneintritt vorzulegen. Bei Nichtvorlage wird der reguläre Beitrag für das Quartal berechnet.

Email
kasse@schansa11.de


Es gibt zwei Formen der Kündigung:

Kündigung des Spielrechts
Die Kündigung des Spielrechts bedeutet, dass Sie den Verein auffordern, das Spielrecht beim Hamburger Fußball Verband (oder anderer Verbände) für den Verein, für den Sie spielberechtigt sind, zu kündigen. Die Kündigung des Spielrechts bedeutet nicht, dass Sie gleichzeitig dem Verein kündigen. Sie können sehrwohl in mehreren Vereinen Mitglied sein, Sie können aber nur in einem Verein Spielrecht beim Verband beantragen. Die Ausnahme bildet hier nur das Zweitspielrecht für Studenten und Pendler.

Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Die Kündigung ist laut Satzung wie folgt geregelt:
"§ 4 Mitgliedschaft, Abs.2

f) Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Kündigung an den Vorstand. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende (31.März / 30.Juni / 30.September / 31.Dezember).
Das Passwesen bleibt, bis zur Wirksamkeit der Kündigung (1.April / 1.Juli / 1.Oktober / 1.Januar), unberührt.
Ausnahmeregelungen können durch den Vorstand getroffen werden."

Aus der Satzung ist demnach zu entnehmen, dass eine Kündigung immer zum Quartalsende zu erfolgen hat. Nach ordentlicher Zustellung der Kündigung sind Sie noch weiter drei Monate an den Verein gebunden. Das Spielrecht besteht weiterhin für diese Monate und wird mit dem Erlischen der Mitgliedschaft ordentlich beim Verband abgemeldet.

Kündigung mit Vereinswechsel
Sollten Sie einen Vereinswechsel vorziehen und Sie haben zu spät gekündigt, dann können Sie regulär zum Quartalsende kündigen, müssen aber zusätzlich eine Kündigung des Spielrechts mit sofortiger Wirkung anfügen. Um eine Freigabe des Passes beim Hamburger Fußball Verband zu erwirken, müssen Sie den fälligen Beitrag von 3 Monaten an das Vereinskonto überweisen.

Vereinkonto: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE 23 2005 0550 1293 1217 50
BIC: HASPDEHHXXX

Mit der Überweisung der letzen Mitgliedsraten wird der Pass ordnungsgemäß beim Verband abgemeldet.

Als Beispiel:

Sie möchten nach der Saison, Mitte Mai, zu einem anderen Verein wechseln, haben aber nicht regulär zum Ende März bei Ihrem derzeitigen Verein gekündigt. Um die Vorbereitung und Testspiele in Ihrem neuen Verein absolvieren zu dürfen, müssen Sie regulär beim neuen Verein und beim Verband gemeldet sein.

Demnach würden Sie eine ordentliche Kündigung zu Ende Juni (Ende 2. Quartal) mit dem Zusatz "sofortige Kündigung des Spielrechts" einreichen und überweisen Ihren letzten drei Vereinsbeiträge bis Ende 3. Quartal (z.B. Erwachsene 45,00 €). Sobald der Mitgliedsbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung, mit der Sie sich direkt bei Ihrem neuen Verein mit Spielrecht anmelden können. Ihre Vereinsmitgliedschaft erlischt zum 30.September.

Email
kuendigung@schansa11.de*

*Momentan akzeptieren wir nur schriftliche Kündigungen mit Unterschrift. Wenn Sie eine Kündigung als Einschreiben versenden sollten, dann bitte nur als Einschreiben Einwurf. Es ist die günstigste Varinante des Einschreibens und wird akzeptiert. Aber auch fristgerechte Postsendungen mit Stempel und persönliche Abgaben, mit Vermerk des Datums von Ihrem Zuständigen, werden voll akzeptiert.


Teilhabe
Für die Teilhabe am sozialen kulturellen Leben kann jedes leistungsberechtigte Kind bzw. jeder leistungsberechtigte Jugendliche einen Betrag von bis zu 10 Euro monatlich in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Aktivitäten aus den Bereichen
• Kultur wie z. B. die Jahreskarte der Bücherhalle Hamburg
• Musik wie z.B. Musikunterricht
• Sport in Sportvereinen
• die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder)

Bitte laden Sie sich folgende Unterlagen runter, füllen diese aus und bringen alle Anlagen mit zu Ihrem Ansprechpartner im Verein.

1. Abrechnungsvordruck auf Teilhabe
2. Antrag auf Teilhabe
3. Erklärung keiner weiteren Teilhabe

Für weitere Hilfestellung in Förderungsangelegenheit stehen wir Ihenn beratend zur Seite. Bitte wenden Sie sich hierfür eine Anfrage an folgende Email: foerderung@schansa11.de
Wir werden uns in kürze auf Ihre Anfrage melden!


Für alle Mitbürger und Antragssteller auf Spielerlaubnis in der Hamburger Fußball Liga, die nicht die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland inne haben, muss geprüft werden, ob ein eventuelles oder aktuelles Spielrecht in den Heimatländern vorliegt. Hierfür muss ein gesonderter Antrag ausgefüllt werden. Der Antrag läuft über den Deutschen Fußball Bund und fragt in dem jeweiligen Länderverband an, ob der Spieler für den Spielbetrieb in Deutschland ordentlich abgemeldet ist.

Die Prüfung dauert ca. 6 Wochen. Sollte eine Ordentliche Abmeldung nicht vorliegen, dann verzögert sich der Passantrag auf unbestimmte Zeit.

Antrag auf Erstzulassung in Deutschland
Internationaler Vereinswechsel
Hinweis Internationaler Vereinswechsel

Email
Mitgliederverwaltung@schansa11.de


Zweitspielrecht nach Ordnung des HFV
§ 5 Besondere Spielerlaubnisse

(1) Die Spielerlaubnis von Amateurspielern in anderen Mannschaften des Vereins nach dem Einsatz in einer Lizenzspieler-Mannschaft ist in §11 DFB-Spielordnung, die Spielerlaubnis von Lizenzspielern in Amateurmannschaften in §12 DFB- Spielordnung, die Spielerlaubnis nach dem Einsatz in einer Frauen-Bundesliga- Mannschaft in §14 der DFB-Spielordnung geregelt.

(2) Unter folgenden Voraussetzungen ist einem Spieler/einer Spielerin bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit ein Zweitspielrecht für einen weiteren Verein (Zweitverein) zu erteilen:

a) Der Spieler/die Spielerin ist Student/Studentin, Berufspendler/Berufspendlerin
oder gehört einer vergleichbaren Personengruppe an.

b) Das Zweitspielrecht im Herrenbereich gilt nur für Mannschaften in der
Kreisklasse und Untere Herren.
Ab der Saison 2016/2017 gilt das Zweitspielrecht im Herrenbereich nur für Mannschaften der Kreisklassen

Für den Frauen-Bereich gilt soweit Folgendes:
Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Frauen-Mannschaft in einer der beiden unteren Spielklassen, Bezirksliga und Kreisliga, am Spielbetrieb teil.

c) Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein beträgt mindestens 100 Kilometer.

d) Der Stammverein stimmt der Erteilung des Zweitspielrechts schriftlich zu.

e) Der Spieler/die Spielerin stellt beim HFV einen zu begründenden Antrag auf
Erteilung eines Zweitspielrechts und weist das Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitspielrechts nach.

Für Mannschaften des Ü-Bereichs ist ein Zweitspielrecht unabhängig von den Voraussetzungen von § 5 SpO, Nr. 2a bis e zu erteilen, sofern der Stammverein in der Altersklasse des/der jeweiligen Spielers/Spielerin keine Mannschaft gemeldet hat.

Die Spielerlaubnis für den Stammverein bleibt von der Erteilung eines Zweitspielrechts unberührt.

Der Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts ist bis spätestens 15.04. eines Jahres einzureichen, um für die laufende Spielzeit Berücksichtigung zu finden.

(3) Sperren durch andere Landesverbände gelten auch im Bereich des HFV.

Spielordnung des Hamburger Fußball Verbands
Antrag auf Zweitspielrecht für Erwachsene

Email
Mitgliederverwaltung@schansa11.de

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